Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das persönliche Budget §17 SGB IX.
Das persönliche Budget ist eine Geldleistung, die anstelle einer Dienst- oder Sachleistung gezahlt wird. Die Höhe des Geldbetrages orientiert sich an der Höhe des Betrages, der vom Leistungserbringer (Arbeitsagentur, Rentenversicherung usw.) für eine Dienstleistung gezahlt wird.
So können alle Personen, die eine Zugangsberechtigung für die Werkstatt für behinderte Menschen haben und in den Bildungsbereich der WfbM (§ 40 SGB IX) integriert werden sollen, sich alternativ für das persönliche Budget entscheiden.
Seit dem 01.01.2009 können sich berechtigte Personen für die Unterstützte Beschäftigung , 38a SGB IX, finanziert über das persönliche Budget, entscheiden.
Mit diesem Budget können sich die BudgetnehmerInnen ihre Berufsbildung selbständig gestalten. Sie kaufen sich ihre Leistungen ein.
Unter anderem den JobCoach.
Herzlich Willkommen!
Betreuungsbereich nördliches Schleswig-Holstein
Berufsbegleitung nach § 38a SGB IX