Berufsbegleitung

Wenn eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in eine versicherungs-pflichtige Beschäftigung oder eine Ausbildung erreicht wurde, wird der Kunde weiterhin vom Jobcoach, wenn erforderlich, begleitet und unterstützt. Die Begleitung wird über den Paragraphen 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung erbracht. Diese Leistung ist Budget-fähig.

 

"Leistungen der Berufsbegleitung erhalten behinderte Menschen insbesondere, um nach Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses die zu dessen Stabilisierung erforderliche Unterstützung und Krisenintervention zu gewährleisten."